Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BORE-ON LTD für die Plattform energieausweis.one
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die über energieausweis.one zwischen der BORE-ON LTD (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kunden über die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises für Wohngebäude sowie gegebenenfalls damit verbundene Zusatzleistungen geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Gegenüber Unternehmern gelten abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen uneingeschränkt.
§ 2 Vertragspartnerin
Vertragspartnerin ist die BORE-ON LTD, Gladstonos 16, 8046 Pafos, Zypern, eingetragen beim Department of Registrar of Companies and Intellectual Property der Republik Zypern unter HE 492975, vertreten durch den Director Leon Letz. Kontakt: info@boreon.one, +49 157 5806 5806.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragstext
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf energieausweis.one ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung und noch kein verbindliches Vertragsangebot der Anbieterin.
(2) Der Kunde gibt nach Abschluss der Datenerfassung und der im Checkout vorgesehenen Erklärungen durch Betätigung des eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Checkout bezeichnete Leistung ab.
(3) Eine automatisierte Eingangs- oder Zahlungsbestätigung bestätigt zunächst nur den Zugang der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin die Bestellung ausdrücklich als Auftrag annimmt. Die ausdrückliche Annahme erfolgt insbesondere durch die Auftragsannahme-E-Mail an den Kunden, soweit Betreff und/oder Inhalt die Annahme erkennbar machen (zum Beispiel „Auftrag angenommen“). Diese E-Mail wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Der technische Bestellprozess und die versandte Bestätigung müssen diesen Vertragsschlusszeitpunkt eindeutig abbilden.
(4) Die für den Vertrag maßgeblichen Bestelldaten, die vor Vertragsschluss bereitgestellten Verbraucherinformationen, diese AGB und die Widerrufsbelehrung werden dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Soweit der Vertragstext gespeichert wird, richtet sich die Speicherdauer nach den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen sowie der Datenschutzerklärung.
§ 4 Leistungsgegenstand und GEG-Prüfung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die digitale Erstellung eines Energieverbrauchsausweises für ein Wohngebäude auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten und Unterlagen sowie der gesetzlich erforderlichen Prüfung, Berechnung und Registrierung. Maßgeblich sind die bei Ausstellung geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
(2) Die Ausstellung erfolgt durch eine Person, die nach den gesetzlichen Vorgaben zur Ausstellung des betreffenden Energieausweises berechtigt ist. Die für den Ausweis verantwortliche ausstellungsberechtigte Person beantragt die gesetzlich erforderliche Registriernummer bei der zuständigen Registrierstelle. Die hierfür anfallenden, im Angebot als enthalten ausgewiesenen Registrierungsgebühren sind im vereinbarten Gesamtpreis enthalten.
(3) Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Das Fehlen einer Vor-Ort-Begehung entbindet die ausstellungsberechtigte Person jedoch nicht von den gesetzlichen Prüfpflichten.
(4) Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Angaben und Unterlagen vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Stellt der Eigentümer Gebäudedaten bereit, trägt er nach Maßgabe des GEG die Verantwortung für deren Richtigkeit.
(5) Die ausstellungsberechtigte Person prüft die vom Eigentümer bereitgestellten Daten sorgfältig. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit oder reichen die Angaben für eine rechtmäßige Ausstellung nicht aus, dürfen diese Daten nicht ungeprüft zugrunde gelegt werden. Die Anbieterin kann in diesem Fall Rückfragen stellen, Nachweise anfordern oder die Bearbeitung bis zur Klärung aussetzen. Eine Ausstellung kann verweigert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen trotz angemessener Mitwirkung nicht festgestellt werden können. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Allgemeine Informationen, Rechner, Ratgeberinhalte oder Vorschauen auf der Website sind nur dann Bestandteil der geschuldeten Vertragsleistung, wenn dies im konkreten Angebot oder Checkout ausdrücklich bestimmt ist.
§ 5 Bearbeitung, Fristen und Mitwirkung
(1) Die jeweils angebotene Bearbeitungszeit (zum Beispiel Standard oder Express) wird dem Kunden vor Abgabe der Bestellung im Checkout angezeigt und ist Bestandteil der Bestellinformationen. Soweit auf energieausweis.one eine Regellaufzeit von 24 bis 48 Stunden oder eine Express-Bearbeitungszeit angegeben wird, gilt die im konkreten Checkout ausgewiesene Fassung.
(2) Eine Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, die vereinbarte Zahlung erfolgreich autorisiert beziehungsweise eingegangen ist und alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Zeiten, in denen eine rechtlich oder fachlich erforderliche Rückfrage an den Kunden offen ist, werden bei der Berechnung der Bearbeitungszeit nicht mitgerechnet, sofern dies vor Bestellung transparent mitgeteilt wurde oder sich aus der Natur der notwendigen Mitwirkung ergibt.
(3) Bei optionalem postalischem Versand bezieht sich eine für die digitale Erstellung genannte Bearbeitungszeit nicht auf die anschließende Beförderungsdauer des Post- oder Versanddienstleisters. Etwaige Versandkosten und Lieferbedingungen werden vor Bestellung ausgewiesen.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gilt der im Checkout unmittelbar vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich der dort ausgewiesenen Steuern und Preisbestandteile. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn der Kunde sie ausdrücklich auswählt.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden. Für die Zahlungsabwicklung kann insbesondere Stripe Payments Europe Limited eingesetzt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Zahlung richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung.
§ 7 Widerrufsrecht von Verbrauchern und vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(2) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, beginnt die Bearbeitung nur auf Grundlage der hierfür im Checkout vorgesehenen Erklärung. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst mit vollständiger Leistungserbringung und nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung vorliegen.
(3) Widerruft der Verbraucher nach einem wirksamen Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, kann ein gesetzlicher Anspruch auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen bestehen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Widerrufsbelehrung.
§ 8 Mängelrechte, Verantwortungsbereiche und Haftung
(1) Für Mängel der geschuldeten Leistung gelten die gesetzlichen Rechte. Die Anbieterin schuldet insbesondere keine Richtigkeit von Tatsachen, die ausschließlich auf objektiv unrichtigen Kundendaten beruhen, soweit die Unrichtigkeit trotz der gesetzlich gebotenen sorgfältigen Prüfung nicht erkennbar war. Die gesetzlichen Prüfpflichten der ausstellungsberechtigten Person werden hierdurch nicht eingeschränkt.
(2) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche, soweit eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
§ 9 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, eingesetzte Dienstleister, Speicherdauern, Cookies und ähnliche Technologien sowie Betroffenenrechte enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf energieausweis.one.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit rechtlich zulässig, Pafos, Zypern, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
BORE-ON LTD ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.